Eckernförde - Aufgrund der guten Pflanzenentwicklung ist es in der Regel nicht notwendig, die Bestände sehr früh mit hohen Stickstoffmengen anzudüngen.
Zum 21. Januar endet die in der Düngeverordnung festgelegte Kernsperrfrist (kann je nach Landkreis Änderungen unterworfen sein) für stickstoffhaltige Dünger. Der Dünger sollte aber nach Möglichkeit erst kurz vor Start der Vegetationsperiode ausgebracht werden.
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Mit dem Ende der Sperrfrist für die Ausbringung von N-haltigen Düngemitteln am 01. Februar und der momentanen Frostwitterung stellt sich die Frage, wann in diesem Jahr die Andüngung erfolgen sollte. Dazu ein Ratschlag von Hanse Agro - Beratung und Entwicklung GmbH.
Die Aussaat- und Entwicklungsbedingungen für Wintergetreide waren im vergangenen Herbst relativ gut. So haben zeitig gesäte Weizen und Roggen bereits 4 bis 6 stabile Triebe ausgebildet. Ebenso Wintergersten die zwischen dem 15. und 25. September in die Erde kamen. Weizen und Roggensaaten von Anfang Oktober haben 3 bis 4 stabile Triebe und späte Oktobersaaten konnten noch 1 bis 2 Seitentriebe anlegen.
Die Ernährungssituation scheint durch die guten Mineralisierungsbedingungen im milden Oktober und November in den Getreidebeständen gewährleistet. Bisher auftretende Aufhellungen haben ihre Ursache eher im Sauerstoffmangel durch Vernässung.
Aufgrund der guten Pflanzenentwicklung ist es in der Regel nicht notwendig diese Bestände sehr früh mit hohen Stickstoffmengen anzudüngen. Bei Normalsaaten ist die Andüngung eher Anfang März als Anfang Februar zu planen. Bei früher Andüngung sollten weder hohe Nitratgaben noch hohe Schwefelgaben gegeben werden (Verlagerungsgefahr). Haben Sie Flächen, bei denen Sie vorhersehen können, dass diese vor Anfang März nicht zu befahren sind, sollten Sie den gefrorenen Boden nutzen. Die momentanen Temperaturen werden aber eher noch etwas kälter, sobald die Aussicht auf Tauwetter besteht, ist für diese Flächen der optimale Termin. Bei einer wie oben beschriebenen guten Entwicklung der Einzelpflanzen sollten Sie dann eine Menge von 50 kg N / ha in Form von Harnstoff ausbringen. Sind die Pflanzen sehr klein, mit wenigen Trieben (2+1) bzw. haben als Spätsaat nur 1 bis 3 Blätter dann sollten Sie 70 bzw. 100 kg N /ha in Form von Harnstoff ausbringen.
Die eigentliche Andüngung sollte für den Monatswechsel Februar / März geplant werden. Wenn in der ersten Märzdekade gedüngt wird, sind folgende Mengen und Formen sinnvoll.
Winterweizen:
Frühsaat 5+4 Triebe
- 80 kg N /ha Harnstoff
Normalsaat 3+3 Triebe
- 90 kg N /ha Harnstoff
Spätsaat 2+1 Triebe / bis 3 Blätter
- 70 / 100 kg N /ha KAS oder AHL
Wintergerste
Frühsaat 5+4 Triebe
- 70 kg N /ha Harnstoff
Normalsaat 3+3 Triebe
- 80 kg N /ha Harnstoff
Spätsaat 2+1 Triebe
- 100 kg N /ha KAS oder AHL
Winterroggen
Frühsaat 5+4 Triebe
- 60 kg N /ha Harnstoff
Normalsaat 4+3 Triebe
- 80 kg N /ha Harnstoff
Spätsaat 2+1Triebe
- 80 kg N /ha KAS oder AHL
Spätsaat 1+1 Trieb
- 100 kg N /ha KAS oder AHL
Generell gilt: Bei Mulchsaaten sollte die Startgabe um bis zu 20 kg N / ha erhöht werden. Bei Strukturschäden muss ebenfalls bei der Andüngung reagiert werden, hier empfiehlt sich ein Zuschlag von 10 bis 15 kg / N ha.
Sichern Sie gerade auf leichten Böden die Schwefelversorgung! Sollten Sie Kornkali verwenden, beachten Sie die darin enthaltene Schwefelmenge. Diese reicht in der Regel aus, um die erste Schwefelversorgung sicherzustellen. Die weitere Schwefeldüngung bspw. mit SSA oder Kieserit sollte dann auf keinen Fall vorgezogen werden. Ein guter Termin für die SSA- / Kieserit-Düngung ist um den 15. März. (pd)