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[ » BLW » Content » Betriebsführung » Recht und Soziales » Besteuerung ]
Donnerstag, 17.05.2012
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Recht und Soziales | 19.01.2012 Redaktion BLW

DBV fordert Erhalt pauschaler Gewinnermittlung für kleine Betriebe

Berlin - Der Bundesrechnungshof hält die pauschale Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für kleine bäuerliche Betriebe für nicht mehr zeitgemäß. Diese Pauschalbesteuerung ist aus Gründen der Steuervereinfachung für landwirtschaftliche Betriebe bis 20 Hektar geschaffen worden. Der Rechnungshof begründet seine Kritik mit Besteuerungslücken. Dem widersprach der Deutsche Bauernverband (DBV). Der Bericht des Rechnungshofes sei inhaltlich und auch angesichts der Bestrebungen der Bundesregierung, das Steuerrecht zu vereinfachen, nicht ganz nachvollziehbar.
Der DBV gab zu bedenken, dass bei einer pauschalen Gewinnermittlung nicht der exakte Gewinn ermittelt wird, sondern sich im Einzelfall über- oder unterdurchschnittliche Ergebnisse ergeben. Entscheidend sei, dass die Gewinnerfassung im Durchschnitt der Betriebe bis 20 Hektar über die Jahre zutrifft. Die Gewinnsituation in der Landwirtschaft unterliegt starken Schwankungen, was der Rechnungshof außer Acht gelassen hat. Die Vergleichsrechnungen des Rechnungshofes zur Begründung seiner Kritik bezögen sich immer nur auf einzelne Wirtschaftsjahre. So werde das Wirtschaftsjahr 2007/2008, das von der Gewinnsituation das Beste der vergangenen 10 Jahre war, als Beleg herangezogen, dass angeblich eine zu geringe Gewinnerfassung bestehe.
Richtig wäre nach Ansicht des DBV hingegen, die bei pauschaler Gewinnermittlung über die Jahre weitgehend gleichbleibenden Werte nicht mit einem Spitzenjahr, sondern mit dem langjährigen Durchschnitt zu vergleichen. Dies würde zeigen, dass die Gewinnerfassungsquote nicht so gering sei, wie vom Rechnungshof kritisiert.
Auch seien die im Bericht gewählten Beispiele nicht repräsentativ, kritisierte der DBV. Die als Beleg für die angeblich zu geringe Gewinnerfassungsquote aufgeführten Milchvieh- und Veredlungsbetriebe würden nur selten nach pauschalen Werten besteuert. Dies liege daran, dass 4 von 5 Bauern mit pauschaler Gewinnermittlung Nebenerwerbslandwirte seien, die kaum die arbeitsintensiven Betriebszweige Milchviehhaltung oder Schweinehaltung betreiben würden. Wenn der Rechnungshof trotz seiner Kritik eine einfache, pauschalierende Ermittlung für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe für möglich hält, dann erkenne der DBV dies durchaus an. Denn dies sei unerlässlich, um vor allem Nebenerwerbsbetriebe nicht mit zu großer Steuerbürokratie zu belasten.
Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Alternative zur pauschalen Gewinnermittlung, die modifizierte Einnahmen-Überschussrechnung, sei jedoch angesichts der schlechten Erfahrungen mit der damit verbundenen Formularbürokratie der falsche Weg. Der DBV betont erneut, dass die Pauschalierung im Steuerrecht eine effiziente, klassische Form der Vereinfachung ist, die zielgenau den Bedürfnissen kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe entspricht. Dass gerade eine solche sinnvolle Vereinfachungsregelung für Kleinbetriebe in die Kritik gerät, statt für mittelständische Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, aber auch für Handwerk und Gewerbe, spürbare Steuervereinfachungen vorzuschlagen, zeigt das Fehlen steuerpolitischen Gespürs. Deshalb appelliert der DBV an den Gesetzgeber, sowohl bewährte Vereinfachungen für Kleinstbetriebe beizubehalten als auch die mittelständische Wirtschaft grundsätzlich zu entlasten.
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