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[ » LAND & Forst » Content » Aus den Regionen » Betreff: bdt: (Zusammenfassung 1130) Kabinett beschließt Ökostrom-Reform ]
Donnerstag, 17.05.2012
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Aus den Regionen | 04.02.2011

Kabinett beschließt Ökostrom-Reform

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat die Weichen für eine Begrenzung der Ökostrom-Förderkosten gestellt. Der Kernpunkt ist die Kürzung der Solarsubventionen um bis zu 15 Prozent bis Juli und maximal 24 Prozent bis Anfang 2012. Zudem kappt die Regierung ein millionenschweres Privileg für die Anbieter von Ökostrom, das ebenfalls die von den Verbrauchern über die Stromrechnung zu zahlenden Förderkosten für die Ökoenergien treibt. Die neuen Regelungen bedürfen noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Mehr als 700 Stromanbieter hatten zum Jahreswechsel die Preise erhöht - begründet wird das vielfach mit gestiegenen Förderkosten wegen des Ökoenergie-Booms.
   
 
Wegen eines Preisverfalls bei Photovoltaikanlagen und zugleich einer üppigen Vergütung von mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde waren 2010 Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7000 Megawatt neu ans Netz gegangen. Die Vergütung ist auf 20 Jahre garantiert. Wie stark die Fördersenkung ausfällt, richtet sich danach, wie viele Photovoltaikanlagen von März bis Mai ans Netz gehen. Die Summe dieser Anlagen wird mit vier multipliziert und auf das Jahr hochgerechnet. Kommt man auf mehr als 3500 Megawatt (MW) neuinstallierte Leistung, gibt es ab Juli drei Prozent weniger Förderung pro Kilowattstunde. Erst bei mehr als 7500 MW würde die maximale Kürzung um 15 Prozent greifen. Am 1. Januar 2012 folgt eine weitere Kürzung um neun Prozent, so dass es insgesamt 24 Prozent werden könnten.
 
Zur Kostenbegrenzung brachte die Regierung auch die Kappung des sogenannten Grünstromprivilegs auf den Weg. Es soll ab 2012 gelten. Stromanbieter sind bisher komplett von der auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde angestiegenen Ökostrom-Umlage befreit, wenn sie mindestens 50 Prozent grünen Strom anbieten. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) will die Befreiung auf zwei Cent je Kilowattstunde beschränken, somit müssten diese Anbieter derzeit 1,5 Cent Umlage je Kilowattstunde zahlen. Gerade kleinere Ökostrom-Anbieter könnten wegen des Wegfalls des Privilegs zu Preiserhöhungen gezwungen sein.
   
Röttgen kritisiert, dass Anbieter bei einem Angebot von rund 50 Prozent Ökostrom auch für ihren anderen Strom, etwa aus Kohle- oder Atomkraft, von der im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) festgelegten Umlage befreit sind.
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