Wenngleich diese Strategie dazu beigetragen hätte, das Thema stärker in den Vordergrund zu rücken, bedarf es weiterer intensiver Aktivitäten. Dazu zählen unter anderem eine verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Förderung von Forschungsprojekten, die Anwendung einer EU-weiten harmonisierten Bode nüberwachung, die Überarbeitung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Ausschusses für Bodenfragen auf internationaler Ebene. Zunehmende Bodenverluste durch Versiegelung oder Verwaldung spielen auch in Österreich eine nicht zu unterschätzende Rolle. Neben den bereits bestehenden Cross Compliance-Regelungen seit 2003 sind weitere Maßnahmen zum Bodenschutz in der GAP-Reform bis 2020 vorgesehen. Geplant sind ein neuer GLÖZ- (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) Standard zum Schutz organischer Substanzen sowie ein Verbot des Stoppelabbrennens und des Pflügens von Feuchtgebieten und kohlenstoffreichen Böden. Zudem sind im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums Agrarumweltprogramme vorgesehen, die Bodenschutzmaßnahmen fördern und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Da Boden ein wertvolles Gut für Landwirte ist und sie die Hälfte der Fläche der EU bewirtschaften, unterstützt Copa-Cogeca auch viele Prinzipien und Aspekte der thematischen Strategie der EU für den Bodenschutz. Copa-Cogeca argumentiert allerdings, dass eine neue EU-Bodenschutzrichtlinie zu weit mehr Kosten und administrativen Auflagen als zu Nutzen führen würde. Tatsächlich verfügt die EU bereits sowohl über einen europäischen Rahmen von Umweltgesetzesregelungen (unter anderem zu Wasser, Luft, Natur und Artenvielfalt) als auch über die GAP mit ihren Bodenschutzmaßnahmen. Copa-Cogeca-Generalsekretär Pekka Pesonen warnte jedoch vor einigen Aspekten des Berichts, insbesondere davor, dass "die Kommission auch vorschlagen wird, die Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) als Teil des Klimaschutzversprechens der EU für 2020 zu bilanzieren. " Copa-Cogeca empfiehlt eine tiefergehende Analyse der Konsequenzen einer Hineinnahme von LULUCF in die EU-Verpflichtungen und betont auch, dass sowohl die Bilanzierungsregeln als auch die Regeln zu Überwachung, Mitteilung und Überprüfung (monitoring, reporting and verification , MRV) geklärt werden müssen, bevor über die Aufnahme von LULUCF in die EU-Verpflichtungen entschieden wird. (aiz)