Zentrale Themen waren dabei der Status quo der Verhandlungen über die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), das EU-harmonisierte Pflanzenschutzmittelrecht in der Praxis sowie das breite Feld des Krisenmanagements am Beispiel des EHEC-Ausbruchs 2011 in Deutschland, der auch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf den österreichischen Gemüsebau hatte.
Die Zahl der Feldgemüsebaubetriebe in Österreich ist zwischen 2004 und 2010 gesunken (-2,8%; 1.962), die Anbaufläche hat sich aber vergrößert (+15,2% auf 11.406 ha), vor allem bei Betrieben, die zwischen drei und unter fünf Hektar sowie die mehr als fünf ha bewirtschaften. Zuwächse wurden in allen Bundesländern - bis auf die Steiermark und Vorarlberg - verzeichnet. Im Freiland wird Feldgemüsebau vor allem in Niederösterreich, Oberösterreich und dem Burgenland betrieben. Während es hier seit 2004 Flächenzuwächse um 15,6% auf 11.296 ha gegeben hat, wird Gemüse unter Glas und Folie nur mehr auf 110 ha gepflanzt (-17%), zu 80% im Burgenland. Hauptsorten im Freiland waren 2010 Zwiebeln (21,7%), gefolgt von "übrigen Gemüsearten " (Speisekürbis, Zuckermais etc.; 15,1%), Karotten (12,1%) und Grünerbsen (10,4%), berichtete Christina Sekora (Statistik Austria) aus der jüngsten Erhebung.
Im Gartenbau ergab diese sowohl Rückgänge bei der Fläche (-1,3%) wie auch bei den Betrieben (-2,1%). Im Bundesländervergleich besitzt Oberösterreich die größten Anteile, vor Niederösterreich und Wien. Zuwächse verzeichneten das Burgenland, Oberösterreich und die Steiermark. Im Gegensatz zum Feldgemüseanbau erfuhr der gärtnerische Gemüsebau zwischen 2004 und 2010 eine deutliche Erweiterung der Glashausflächen (+20%) und einen Rückgang im Freiland (-5,6%). Bezogen auf die Nutzfläche präsentierte sich der Gartenbau nach wie vor klein strukturiert. Hauptprodukte waren in den meisten Betrieben Blumen und Zierpflanzen, vor Gemüse und Baumschulen.
Im Jahr 2011 hat sich dieser Trend noch verstärkt. Die Feldgemüsefläche stieg auf 12.600 ha, während sich jene des Gartenbaus auf 688 ha reduzierte.
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014 bis 2020 zielt darauf ab, die EU-Landwirtschaft "grüner " (Stilllegung, Fruchtfolge, Grünlanderhaltung) und "gerechter " (Verteilung der Mittel auf die EU-27) zu machen - basierend auf dem dafür zur Verfügung stehenden Budget. Inhaltlich betreffen die Reformvorschläge der EU-Kommission auch die Marktordnung (MO) Obst/Gemüse. Die Legislativvorschläge basieren dabei zum Teil auf bereits bestehenden Regelungen, erläuterte Edith Klauser, Leiterin der Sektion Landwirtschaft im Lebensministerium. Generell gelten die Erzeugerorganisationen (EO) für Obst/Gemüse als beispielgebend für andere Sektoren.
Bei den künftigen Direktzahlungen sind auch eigene Prämien für Obst und Gemüse möglich. Deren Höhe sei aber noch nicht festgelegt. Bekanntlich werde in Österreich ja eine Systemumstellung auf das Regionalmodell erfolgen, so Klauser.
Was die Ländliche Entwicklung (LE) betreffe, so werde für den Gemüsebau vor allem die Frage entscheidend sein, inwiefern im künftigen Umweltprogramm (ÖPUL) die Integrierte Produktion (IP) beziehungsweise der "Umweltbewusste Anbau " möglich sein werden. Generell bestünden aber gute Chancen für die Branche, in der Marktordnung und der LE die Programme ausnutzen zu können, erläuterte Klauser. Unabhängig von der GAP habe der Gemüse- und Obstsektor den Vorteil "im Trend " zu liegen. Die Konsumenten würden Frische, Regionalität und Natürlichkeit - wie sie die heimischen Produzenten bieten - immer stärker nachfragen. (aiz)