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[ » BLW » Content » Politik » Grundsteuer ]
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Politik | 27.08.2010

Konzepte der Länder bedeuten Steuererhöhungen für die Landwirte

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet bei einer Reform der Grundsteuer erhebliche steuerliche Mehrbelastungen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum, sollte eines der beiden aktuell diskutierten Reformkonzepte aus den Bundesländern umgesetzt werden.

Konzepte der Länder bedeuten Steuererhöhungen für die Landwirte
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Konzepte der Länder bedeuten Steuererhöhungen für die Landwirte
Im Jahr 2008 lag das Aufkommen der Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bei 355 Millionen Euro. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer lag bei 10,8 Milliarden Euro. Eine Reform der Grundsteuer darf nicht zu Steuererhöhungen durch die Hintertür führen, forderte der DBV. Die nachdrückliche Anmahnung einer Neubewertung seitens der Bundesfinanzhofes wegen der lange zurückliegenden Feststellungszeitpunkte 1964 bzw. 1935 und der darauf beruhenden Wertverzerrungen muss aber ernst genommen werden, so der DBV.
Der DBV hält nach einer ersten Analyse beide von den Ländern vorgelegten Modelle für die Landwirtschaft nicht tragbar. Im Modell der "Südländer" Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sollen landwirtschaftliche Gebäude (Scheunen, Ställe) gleich wie gewerbliche Gebäude besteuert werden, ohne zu beachten, dass in landwirtschaftlichen Gebäuden teilweise nur geringe Erträge erzielt werden können. Deswegen könnte sich die Grundsteuer für einen durchschnittlichen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb in etwa verdreifachen, befürchtet der DBV. So könnte für eine alte, kaum nutzbare Scheune im Dorf mit 500 m² Grundfläche bei üblichen Hebesätzen plötzlich eine Grundsteuer von 600 oder 700 Euro fällig werden. Ein Schuppen eines Landwirtes wird so behandelt wie ein Kaufhaus in der City. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sollen in diesem Modell hingegen nicht mehr besteuert werden.
Einen anderen Ansatz verfolgt der Vorschlag von Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Diese Länder schlagen eine Neubewertung auf Basis von Verkehrswerten bzw. örtlichen Bodenrichtwerten vor. Landwirtschaftliche Flächen und Gebäude würden dann nicht mehr wie bisher nach Ertragswerten, sondern nach fiktiven Veräußerungswerten bewertet. Dies würde nach Einschätzung des DBV nicht nur zu einer aufwändigen und im Bereich der Landwirtschaft wenig repräsentativen Bewertung, sondern vor allem zu untragbaren Mehrbelastungen führen. Der DBV hält es für sinnvoll und geboten, die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe weiterhin anhand der nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu bemessen. Auch muss beachtet werden, dass heutigen die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte für viele Regelungen im Steuer-, Sozial- und Privatrecht als Bemessungsgrundlage verwendet werden. (pd)
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