Brüssel - Die Verordnung regelt den Zusammenschluss von Milchproduzenten zu Vermarktungsorganisationen, die ihnen erlaubt sind, ohne in Konflikt mit dem Kartellrecht zu geraten. Die Zusammenschlüssen sollen dazu dienen, über eine Anbieterbündelung eine bessere Position beim Aushandeln von Rohmilchpreisen zu erzielen.
EU-Parlament verabschiedet Milchpaket
Das Volumen an Rohmilch, über das zwischen Herstellerorganisationen und Milchsammelstellen oder der Nahrungsmittelindustrie Verhandlungen geführt wird, darf nicht 3,5 Prozent der gesamten EU-Produktion und 33 Prozent der nationalen Produktion übersteigen.Die Vorschläge für die Milcherzeuger kommen aus der Zeit niedriger Preise in den Jahren 2008 und 2009, die von heftigen Protesten der Landwirte begleitet wurden.
Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament einigten sich auf eine freiwillige Lösung für die Verträge mit den Molkereien. Entscheidet sich ein EU-Mitgliedstaat für Verträge, müssen diese mindestens sechs Monate laufen sowie Mengen und Preise regeln. Genossenschaften bleiben selbst in EU-Mitgliedstaaten mit Vertragspflicht ausgenommen.
Der in Straßburg abgestimmte Kompromiss wurde von allen Fraktionen getragen, nur die Grünen lehnten ihn ab. Die Grünen hatten vergeblich verpflichtende Verträge in allen Mitgliedstaaten gefordert und sich mehr Möglichkeit zur Steuerung der Angebotsmenge gewünscht.
In Deutschland habe der Beschluss kaum Auswirkungen, erklärte der Abgeordnete Albert Deß (CSU). Wichtige Dinge blieben dafür ungeregelt. Deß beklagte zeitlich verzögerte Zahlungen durch den Lebensmittelhandel und Listungs-Gebühren, die auf den Einkommen der Milcherzeuger lasteten.
Britta Reimers (FDP) lobte, Erzeuger könnten jetzt auf Augenhöhe mit ihren Abnehmern verhandeln. Da die Größe von Erzeugergemeinschaften begrenzt bliebe, werde auch der Wettbewerb nicht gefährdet.
EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hob in der Debatte die neuen Möglichkeiten bei der Vermarktung von Käse mit geschützter geografischer Herkunft hervor. Für Käsespezialitäten dürfen die Erzeuger und Molkereien die Angebotsmenge steuern, um den Preis zu stabilisieren. Damit sei ein Instrument für eine nachhaltige Qualitätspolitik geschaffen, erklärte Ciolos.
Der Berichterstatter James Nicholson (Konservative) sieht das Ergebnis sehr nüchtern. Die Regelungen helfen den Landwirten in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, in denen sie bisher einen sehr schwachen Stand hatten. Die neue Verordnung muss vom Rat formal angenommen werden, um in Kraft zu treten und gilt bis Ende Juni 2020. (aiz)