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[ » BLW » Content » Politik » Neuregelungen ]
Mittwoch, 23.05.2012
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Politik | 28.12.2011 Redaktion BLW

2012 bringt Änderungen für die Landwirtschaft

Im neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft: Neue Regeln bei der Lebensmittelkennzeichnung und beim Tierschutz, Umstellungen in der Agrarförderung, höhere Standards zum Schutz der Fischbestände, stärkere Kontrolle von Anlageberatern, mehr Rechte für Stromkunden und ein besserer Schutz von Telefonkunden und Internetnutzern.
© s.media  / pixelio.de
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© s.media / pixelio.de
Eier aus konventioneller Käfighaltung sind EU-weit verboten
Ab 1. Januar 2012 wird es in der EU nicht mehr erlaubt sein, Eier aus konventionellen Käfighaltungen zu vermarkten. Deutschland hatte die Batterie-Käfighaltung bereits zwei Jahre früher abgeschafft als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre – zum Stichtag 1. Januar müssen alle EU-Staaten nachziehen. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Einhaltung des Verbots streng zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Zu dem europaweiten Verbot gehört, dass Eier von Legehennen, die in konventionellen Käfigen gehalten werden, weder innerhalb des Binnenmarktes noch national vermarktet werden dürfen, auch nicht in verarbeiteten Lebensmitteln. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen den Ausstieg aus der konventionellen Legehennenhaltung fristgerecht bis Ende 2011 vollziehen. Eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts muss in ganz Europa gewährleistet werden - notfalls - so die Forderung der Bundesregierung - durch Strafzahlungen an jene Mitgliedsstaaten, die sich nicht an EU-Recht halten.
 
Zahlreiche Änderungen beim Tierschutz
So soll das nationale Tierschutzrecht geändert werden. Dazu gehört der Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz zur Kennzeichnung von Pferden mit Schenkelbrand soll gestrichen werden. Das Qualzuchtverbot wird neu formuliert: Das BMELV plant ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollen Halter von Nutztieren zu Erwerbszwecken künftig bei der Sicherstellung des Tierschutzes stärker in die Pflicht genommen werden und müssen Kontrollsysteme etablieren.
Verbessert wird im Tierschutzgesetz zudem der Schutz von Versuchstieren. Dabei wird es beispielsweise erstmals gesonderte Regelungen für Primaten geben: Zentraler Bestandteil ist ein grundsätzliches Verbot der Nutzung von Menschenaffen als Versuchstiere. Besondere Regelungen für mehr Tierschutz werden speziell in Bezug auf die Durchführung von Tierversuchen eingeführt. EU-weit wird auf diese Weise ein einheitlicher Standard zum Schutz der Versuchstiere eingeführt. Über diese Maßnahmen hinaus prüft das Bundeslandwirtschaftsministerium ein vom Bundesrat gefordertes Verbot von bestimmten Wildtieren in Zirkusbetrieben im Tierschutzgesetz sofern andere Maßnahmen wie das von den Ländern initiierte Zirkustierregister nicht greifen sollten. Der Tierschutz soll zudem für die Verbraucher in Deutschland transparenter werden: Auf europäischer Ebene setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für die Einführung eines europäischen Tierschutz-Labels ein – ähnlich dem Biosiegel. Damit sollen die Verbraucher Produkte klar erkennen können, bei deren Erzeugung deutlich höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten worden sind.
 
Neues EU-Bio-Logo
Alle vorverpackten Bio-Lebensmittel müssen spätestens ab 1. Juli 2012 mit dem neuen EU-Gemeinschaftslogo für ökologische Produkte gekennzeichnet werden. Dies ergibt sich aus dem Ende einer Übergangregelung, nach der Hersteller von Bioprodukten ihr noch vorhandenes Verpackungsmaterial aufbrauchen dürfen. Das EU-Bio-Logo ändert jedoch nichts an der Nutzung des erfolgreich etablierten deutschen Bio-Siegels. Das Bio-Siegel kann weiterhin unverändert, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo, verwendet werden. Das Bio-Siegel ist nach wie vor ein wichtiges Instrument für die positive Entwicklung des Bio-Marktes. Vorverpackte Bio-Lebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt werden, müssen grundsätzlich bereits seit dem 1. Juli 2010 mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
 
Förderung über GAK nur noch für kleine Betriebe und Kleinstunternehmen
Zum 4. Januar 2012 wird es eine Änderung im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) in den Grundsätzen für die Förderung zur Marktstrukturverbesserung geben. Sie wird bewirken, dass eine Förderung von Investitionen im Schlachtbereich über die GAK nur noch für Kleinst- und kleine Unternehmen möglich ist, d.h. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten oder mit einem Jahresumsatz der unter 10 Mio. Euro liegt. Damit soll die Förderung mehr auf handwerkliche Unternehmen konzentriert werden, die stärker auf die Versorgung regionaler Märkte, kurze Wege und regionale Wertschöpfungsketten setzen.
 
Entkopplung von EU-Beihilfen für die Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Mit dem Jahr 2012 entfallen in Deutschland nun auch die letzten, noch an die Produktion gekoppelten EU-Beihilfen. Hierbei handelt es sich um Erzeugerbeihilfen für Stärkekartoffeln, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte sowie um Verarbeitungsprämien für Flachs, Hanf, Trockenfutter, Kartoffelstärke. Das dafür bisher verwendete Prämienvolumen wird in die EU-Betriebsprämienregelung einbezogen und führt zur Erhöhung der Werte der Zahlungsansprüche für alle Flächen bewirtschaftenden Betriebe – unabhängig von der Art der landwirtschaftlichen Produktion.
 
Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien
Am 1. Januar 2012 tritt das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Ziel ist, den Einsatz erneuerbarer Energien im Strombereich weiterhin zu steigern, die Vergütungsstrukturen des bisherigen EEG 2009 an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und effektive Technologien stärker zu fördern. Änderungen im Bereich Bioenergie betreffen vor allem die Biogasanlagenbetreiber. Die neue Vergütungsstruktur gilt für alle Neuanlagen ab 2012, für Bestandsanlagen gelten die Regelungen des EEG 2009.
Im Bereich Bioenergie werden insbesondere Anreize für die verstärkte und sinnvolle Verwendung von Abfall- und Nebenprodukten in Biogasanlagen geschaffen und Alternativen zu den bisher bevorzugten Gärsubstraten wie Mais künftig zusätzlich gefördert. Eine Begrenzung von Mais und Getreidekorn im Gärsubstrat soll unerwünschte Nebenwirkungen auf Fruchtfolge, Bodenmarkt und Landschaftsbild begrenzen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung einer Sondervergütungsklasse für kleine standortangepasste 75 kW Biogasanlagen, die vornehmlich Gülle einsetzen.
 
Novelle des Seefischereigesetzes
Zum 1. Januar 2012 tritt die Neufassung des Seefischereigesetzes in Kraft. Schwerpunkte der Novelle sind die Umsetzung der EG-Verordnungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei und zur Fischerei-Kontrolle, verschiedene Anpassungen an das EU-Fischereirecht sowie eine umfassende Regelung der behördlichen Zuständigkeiten. Mit dem Gesetz wird zudem ein Punktesystem für schwere Verstöße gegen fischereirechtliche Vorschriften eingeführt. Dies betrifft zum Beispiel das Fischen ohne Fangerlaubnis oder die Überfischung der Quote. (pd)
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