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[ » BLW » Content » Betriebsführung » Recht und Soziales » Versicherungsträger ]
Mittwoch, 23.05.2012
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Recht und Soziales | 09.02.2012 Redaktion BLW

Ein Versicherungsträger für Bauern, Gärtner und Förster

Berlin - Die landwirtschaftliche Sozialversicherung in Deutschland wird umfassend neu gestaltet. Das beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag im Bundestag. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD nahm er einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) in geänderter Fassung an.
© Paulwip  / pixelio.de
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© Paulwip / pixelio.de
Das Gesetz sieht vor, einen Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten. Dieser bundeseinheitliche Träger soll künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden. Die Bundesregierung begründet diese Initiative mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft und den seit Jahren rückläufigen Versichertenzahlen. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung habe diesen Veränderungen nicht in gleicher Weise Rechnung getragen wie die allgemeine Sozialversicherung, schreibt die Regierung. Bisher verhindere die vorrangig räumliche Aufteilung, dass die Träger ihre Aufgaben effizient und wirtschaftlich erfüllen. Zudem bestünden gravierende Belastungsunterschiede durch regional unterschiedlich hohe Beiträge für gleich strukturierte Betriebe, was zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung führe, heißt es in dem Entwurf weiter.
CDU/CSU und FDP betonten in der Beratung noch einmal, dass es sich um einen „gelungenen Gesetzentwurf“ handele, um ein Agrarversicherungssystem zu schaffen, das eigenständig bleibt und für mehr Beitragsgerechtigkeit sorge. So sollen nach einer Übergangsphase ab 2017 einheitliche Beitragsgrenzen für die Sozialversicherungen gelten. Auch sei man mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen den besonderen Bedürfnissen des Gartenbaus und der Forstwirtschaft noch einmal entgegengekommen, indem zum Beispiel der Fortbestand der Beiräte gesichert werde.
Die SPD-Fraktion hob hervor, dass durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus einem „mäßigen Regierungsentwurf“ ein „richtig guter“ Entwurf geworden sei. Zwar wäre man in einigen Punkten noch weiter gegangen und habe deshalb einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt. Aber das Vorhaben sei insgesamt der „richtige Schritt in die richtige Richtung“.
Bündnis 90/Die Grünen bekräftigte ihre Zustimmung zur Schaffung eines einheitlichen Bundesträgers. Die Fraktion kritisierte aber unter anderem, dass die Hofabgabe weiter bestehen bleibe. Statt dessen sollte man diese Abgabe abschaffen, denn auch ohne sie sollte es möglich sein, dass Landwirte eine Rente bekommen. Kritisch sehen die Grünen auch das Beratungsmonopol des Bauernverbandes, denn es gäbe viele Bauern, die dort nicht Mitglied seien und deshalb anders behandelt würden.
Die Fraktion Die Linke stimmte dem Gesetzentwurf deshalb nicht zu, weil dieser ihrer Ansicht nach Arbeitnehmerrechte diskriminiert. So werde zum Beispiel durch die Fusion die paritätische Arbeitnehmervertretung im Gartenbau zu einer Drittel-Parität gemacht. Ähnlich wie die Grünen plädierte die Fraktion für Änderungen bei der Hofabgabeklausel. Außerdem bezweifelte sie, dass das Gesetz tatsächlich zu einer Kostensenkung führen werde. (pd)
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