Zur kommenden Ernte werden sich viele Landwirte mit der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung befassen müssen. Der Umgang mit diesem „sperrigen Gebilde“ werde aber durch eine Selbsterklärung der Landwirte vereinfacht, machte Landvolk-Marktreferent Werner Bosse auf der Kreisvorsitzendentagung des Verbandes in Walsrode am vergangenen Donnerstag deutlich.
Landvolk-Steuerreferent Cord Kiene (links) erläutert anstehende Einschnitte bei der Umsatzsteuerpauschalierung.
Auf einem DIN A4-Blatt könne der
Landwirt durch einfaches Ankreuzen erklären, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung erfüllt zu haben. Diese werden zur Bedingung gemacht für Förderungen im Bereich der Verstromung von Pflanzenöl sowie für Steuerentlastungen bei Biokraftstoffen und die Anrechnung von Biokraftstoffquoten.
Nach Bosses Darstellung müssen Nachhaltigkeitsvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der Flächen selbst als auch der Bewirtschaftung erfüllt werden, hinzu kommen Anforderungen an die CO2-Minderung. So müssen die Flächen bereits vor dem 1. Januar 2008 als Ackerfläche genutzt worden sein. Aber auch Umbrüche nach diesem Zeitpunkt sind nicht ausgeschlossen, wenn es sich nicht um schützenswerte Flächen handelt, d.h. keine Flächen mit hohem Naturschutzwert, hohem Kohlenstoffbestand, etwa in Feuchtgebieten oder Wald, oder Torfmoor. Dennoch ist der Naturschutzwert an sich kein Ausschlusskriterium: Wenn Anbau und Ernte den Naturschutzzwecken nicht zuwider laufen, gilt das Verbot nicht!
CC-Verpflichtung reicht
Nachhaltigkeitsanforderungen werden auch an die Art der Bewirtschaftung gestellt. Wer aber Direktzahlungen erhalte und die Cross-Compliance-Bestimmungen einhalte, erfülle damit bereits die Anforderungen, sagte Bosse. Letzte Nachhaltigkeitsvoraussetzung ist das Treibhausgas-Minderungspotenzial. Vorerst müssten hier mindestens 35 Prozent erreicht werden. Allerdings könnten zur Berechnung Standardwerte verwendet werden, die beispielsweise von Raps erfüllt würden.
Für die Einhaltung der Nachhaltigkeits-Verordnung sollen Zertifizierungssysteme sorgen, die zurzeit aufgebaut werden. Zertifizierungsbedürftig seien aber nur so genannte Schnittstellen, also Betriebe entlang der Herstellungs- und Lieferkette ab der Ersterfassungsstufe, stellte Bosse klar. Landwirte seien keine Schnittstelle und müssten daher nur eine Selbsterklärung abgeben, die beispielsweise aus dem Mitgliederbereich der Landvolk-Homepage unter www.landvolk.net heruntergeladen werden könne. Bosse warnte aber davor, Garantien abzugeben. Damit gerate der
Landwirt in eine verschuldensunabhängige Haftung. Auf der sicheren Seite sei, wer die Selbsterklärung auf einem gesonderten Blatt und nicht als Bestandteil des Kaufvertrages abgebe.
Die Selbsterklärung sei nur für die Teile der Ernte erforderlich, die für Biokraftstoffe oder zur Stromerzeugung aus Pflanzenölen bestimmt seien, ergänzte Bosse. Mit den Handelspartnern sei abgestimmt, dass die Selbsterklärung für Raps grundsätzlich abgegeben werden sollte, um hier keine Marktanteile zu verlieren. Für Getreide solle dies aber nur auf Anforderung des Handels erfolgen, da nur ein kleiner Teil der Ernte zur Bioethanolerzeugung diene.
Zwei Steuersysteme
Weitere Einschränkungen bei der Umsatzsteuerpauschalierung wurden vom Steuerreferenten des Landvolks, Cord Kiene, mit dem Entwurf zur Umsatzsteuerreform 2011 vor den Kreisgeschäftsführern angekündigt. Hintergrund sei eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Pauschalierung nur noch für die Veräußerung landwirtschaftlicher Produkte anwendbar ist. Nach Darstellung Kienes sei die Pauschalierung damit bei Hilfsgeschäften wie der Veräußerung gebrauchter Maschinen, bei immateriellen Werten wie Milchquoten, bei Entsorgungsleistungen etwa bei Klärschlamm, zugekauften Waren zur Erfüllung von Lieferpflichten oder erbrachten Dienstleistungen künftig ausgeschlossen. Kiene wies neben der finanziellen Belastung durch zusätzliche Steuerzahlungen auf steigenden bürokratischen Aufwand hin, da in den pauschalierenden Betrieben ein zweites Steuersystem gefahren werden müsse.
Dass keine Übergangsregelung vorgesehen sei, führe zu Rechtsunsicherheit. Das nachträgliche Aufgreifen von Sachverhalten könne zu erheblichen Steuernachforderungen führen. Kiene beklagte, dass Stellungnahmen des Landvolks bisher restriktiv beantwortet wurden. Im Übrigen sei die abzuleitende Konsequenz die Erhöhung der Pauschalsteuersätze, damit die Pauschalierung für die Unternehmen wieder aufkommensneutral sei.
Veraltetes Berufsbild
Berufsnachwuchs müsse verstärkt auch aus nichtlandwirtschaftlichen Bereichen geworben werden, unterstrich Landvolk-Referent Wolfgang Arens. Insbesondere müsse das Wissen um die Möglichkeiten verbessert werden, auch und gerade bei den Agenturen für Arbeit. Hier gelte es, veraltete Berufsbilder zu überarbeiten. „Die Agenturen für Arbeit wissen gar nicht, was Landwirtschaft ist“, bemängelte Landvolk-Präsident Werner Hilse. Geplant sind deshalb unter anderem Fachexkursionen mit Multiplikatoren, die Erarbeitung von Infomaterial sowie die Beteiligung an Bildungsmessen. Schließlich müsse auch die Navigation zu den diversen Internetangeboten landwirtschaftlicher Arbeitsmöglichkeiten verbessert werden.