Mittwoch, 23.05.2012
Ein Winterauslauf für Biorinder
Anbindehaltung: Für Kleinbetriebe gilt eine Ausnahmeregelung
Für Kleinbetriebe ist die Anbindehaltung unter bestimmten Voraussetzungen weiter erlaubt.
© Fotos: Kannamüller
Obwohl die Öko-Verordnung die Laufstallhaltung von Rindern seit knapp einem Jahr verpflichtend vorschreibt, bleibt für Kleinbetriebe die Anbindehaltung als Ausnahme erlaubt. Voraussetzung allerdings sei eine eingestreute Liegefläche, die zumindest den geltenden Tierschutzbestimmungen genügt, verlautete aus der Tiroler Landwirtschaftskammer. Nach wie vor gebe es in der Europäischen Union keine rechtsverbindliche Kuh- oder Rinderzahl für Kleinbetriebe, es werden daher immer noch die Ausnahmen im Sinne der Übergangsbestimmungen toleriert, wie es heißt.
So gelten in Österreich alle Betriebe mit bis zu 35 Rindergroßvieheinheiten (RGV) als Kleinbetriebe, wobei mehr als eine Tierkategorie also nicht nur Milchkühe oder männliche Masttiere - gehalten werden muss. Sie sind nach Angaben des LK-Bioreferenten Andreas Koutny zwar von der Laufstallhaltung befreit, müssten jedoch neben den verpflichtenden 24 TGI-Punkten (Tiergerechtheitsindex) überdies in der weidefreien Zeit den Tieren mindestens zwei Mal pro Woche (besser täglich) Auslauf gewähren. Dies gelte auch für Kälber ohne Weidehaltung ab der zweiten Lebenswoche, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen. In Österreich beanspruchten gegenwärtig rund 95 Prozent aller Rinderhaltungsbetriebe eine Dauerausnahmegenehmigung zur Anbindehaltung, wie es heißt. Entsprechende Erhebungen zeigten ferner, dass ihr Anteil vor allem in den alpinen, besonders kleinstrukturierten Gebieten in der Milchkuhhaltung bei rund 50 Prozent oder darüber liegt. Schließe man die Haltung von Jungtieren und Mutterkühen in die Betrachtung mit ein, würden hierzulande noch immer rund 30 Prozent der Betriebe ihre Kühe in Anbindeställen halten, so das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Österreich.
Strenge Kontrollen
Für Rinder in Anbindehaltung müsse ein Auslauf immer dann zur Verfügung gestellt werden, wenn es Boden, Klima und Tierzustand erlauben. Um den Ansprüchen einer tiergerechten Haltung zu genügen, sei hier auch eine streng ausgelegte Kontrolle angezeigt. Selbst unter besonders erschwerenden Rahmenbedingungen wie etwa topografischer und klimatischer Art müsste es laut Landwirtschaftskammer möglich sein, allen Rindern zumindest 270 Auslauftage im Jahr zu gewähren. Eine Grundvoraussetzung hierbei sei, dass die Tiere während der gesamten Vegetationsperiode (210 bis 240 Tage) auf der Weide stehen. Wie es aus dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau heißt, stelle der Auslauf sicher, dass die Tiere ihre artgemäßen Bewegungsbedürfnisse ausleben können. Dies fördere nicht nur das Sozialverhalten in der Herde, sondern vor allem auch Gesundheit, Fruchtbarkeit und Stoffwechselvorgänge. Die Haltung im Anbindestall und der Auslauf müssten daher als "eine Einheit" betrachtet werden, so die Experten. Je öfter und regelmäßiger die Tiere Auslauf bekämen, desto eher gewöhnten sie sich daran. Und nicht zuletzt würde dadurch die Unfallgefahr beim An- und Abhängen verringert. Als geeigneter Auslauf gelten unter Rinderexperten befestigte Flächen wie etwa der Hofplatz. Denkbar sei aber auch unbefestigtes Geläuf mit Hackschnitzelauflage oder Weideflächen. Eventuell vereiste Auslaufflächen könnten mit Einstreuen von Sand oder Sägemehl trittsicherer gemacht werden, heißt es. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Auslauf bis zu 90 Prozent überdacht sein darf. Prinzipiell empfohlen wird eine Ausrichtung nach Südosten, um auch in der kalten Jahreszeit für genügend Sonne zu sorgen. Zusätzlichen Komfort bringen ein frostsicheres Tränkebecken, eine Heuraufe und Kuhbürsten.
Kleinbetriebe erhalten
Hinter der Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe steckt nach Angaben der Tiroler Landwirtschaftskammer in erster Linie der Wunsch, dass möglichst alle rinderhaltenden Bio-Betriebe ohne grundsätzliche Änderung des Stallsystems "weiterwirtschaften können und damit der biologischen Landwirtschaft erhalten bleiben". Kleinbetriebe dürften durch die Vorschriften zwar nicht zum Aufhören, aber sehr wohl dazu gezwungen werden, den Tieren artgerechte Bedingungen zu bieten, so Bioreferent Koutny. Zweifellos aber gehöre in der Bio-Rinderhaltung dem Laufstall die Zukunft, wie es aus der Landwirtschaftskammer heißt. Zwar sei ein Auslauf bei Laufstallhaltung (mit mindestens 120 Weidetagen) nicht zwingend vorgeschrieben, wird den Biobauern aber ebenfalls empfohlen. Rinder hätten zwar von vornherein keine Vorliebe für bestimmte Haltungsformen aus ethnologischer Sicht jedoch nach Angaben von Experten "das Bedürfnis, Bedingungen vorzufinden, die tiergerecht sind".
Paul Kannamüller
Ein Winterauslauf für Biorinder (28.12.2011)
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